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Achtung: Gebühren für neue Anmeldungen ab dem 11.7.2016: Musikgarten für Musik-"Mäuse" (Alter bis ca. 3-4 Jahre, in Begleitung einer Bezugsperson): 45 min. - Monatsgebühr 35,- € Musikalische Frühförderung/-erziehung (Alter ab ca. 3-4 Jahre): 45 min. - Monatsgebühr 35,- €
Instrumentalunterricht: 20 min. - Monatsgebühr 55,- € 30 min. - Monatsgebühr 69,- € 45 min. - Monatsgebühr 99,- € Gruppenunterricht (2er Gruppe) 30 min. - Monatsgebühr 42,- € 45 min. - Monatsgebühr 55,- € Gruppenunterricht (3er Gruppe) 30 min. - Monatsgebühr 35,- € 45 min. - Monatsgebühr 42,- €
Gesangsunterricht:
Musikunterricht ohne Anmeldungspflicht an unserer Schule ist auch möglich: Unterricht mobil (bei Ihnen zuhause): 30 min./Woche - Monatsgebühr 80,- € 45 min./Woche - Monatsgebühr 100,- € Leihinstrumente (soweit im Hause erhältlich) Familienmitglieder eines bereits angemeldeten Schülers/In erhalten von uns eine Ermässigung von 5% der Musikschul-Gebühren.
Und so einfach geht es:
Hinweis: Das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Darauf haben die Kinder ein Anrecht (bis zu 10 Euro monatlich als Zuschuss zu den Musikschulgebühren).
AGB: Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Ausgenommen sind Schulferien und Feiertage. (Es gelten die allgemeinen Ferien/Feiertage in NRW) Die reguläre Vertragslaufzeit beträgt ein halbes Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Halbjahr, falls nicht gekündigt worden ist. Sie können zum 31.03., oder zum 30.09. jeweils mit einer Frist von 6 Wochen kündigen. Eine Kündigung muss in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Ausfallstunden seitens der Musikschule werden nachgeholt oder von einem Vertretungslehrer übernommen. Ausfallstunden seitens des Schülers können nicht nachgeholt werden. Vereinbarte Termine können nur auf Nachfrage geändert oder umgeplant werden. Die Unterrichtsgebühr (USt-befreite Leistung nach §4 Nr.21a bb UStg) versteht sich als Halbjahresbeitrag und wird monatsweise in 6 gleichen Teilen am jeweiligen Monatsanfang (per Dauerauftrag) überwiesen, von Ihrem Konto abgebucht (per Abbuchungsauftrag) oder als Vorauszahlung in einem Betrag bezahlt. (Bitte beachten Sie, daß Sie im Falle einer fehlgeschlagenen Lastschrift die Kosten hierfür tragen müssten) - Die Zahlung der Schulgebühren per Dauerauftrag ist mit einem 5%igen Aufpreis möglich. - Bei Zahlung von 6 Monaten im voraus erhalten sie eine Ermäßigung von 5% der Schulgebühren.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.
Bankverbindung:
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